Spruch: Erst
dann wird ein Zaun rings um den Hof errichtet, wenn der Wolf die Gänse gefressen hat
Besser: Vorsorgen!
Werden Wölfe ansässig und lernen, dass das Jagen von Schafen (Nutztieren)
schmerzhaft (Elektrozaun) oder für sie wegen vorhandener Herdenschutzhunde oder Esel gefährlich ist, jagen sie diese nicht mehr und geben dieses Wissen an ihre Nachkommen weiter. Wenn diese
Nachkommen abwandern, nehmen sie dieses Wissen mit und geben es wiederum an ihre
Nachkommen weiter. Jeweils fremde, evtl. unwissende Wölfe werden aus dem eigenen Territorium vertrieben, somit sind die Schafe sicher. Jeder, der seine Schafe schützt, nützt sich und Anderen.
(Schurig)
Studie wiederlegt Sinnhaftigkeit von Wolfsjagd
Wien - Eine aktuelle US-Studie der Washington State University zeigt, dass der Abschuss
von Wölfen kein geeignetes Mittel ist um Viehherden zu schützen - im Gegenteil.
(c) proplanta
„Die Milchmädchenrechnung, weniger Wölfe bedeuten weniger Schafrisse, ist falsch“, so
Christian Pichler vom WWF. Die der Studie zugrunde liegenden Langzeituntersuchungen in drei US-Bundesstaaten beweisen, dass mindestens vier Prozent mehr Schafe gerissen werden, wenn im Jahr davor
einzelne Wölfe erlegt wurden.
„Der Abschuss einzelner Wölfe zum Schutz von Schafherden ist also nicht nur sinnlos,
sondern kann sogar kontraproduktiv sein“, schlussfolgert Pichler, denn: „Solche Eingriffe zerstörten die ansonsten gut funktionierende Struktur in Wolfsrudeln.“
Werden einzelne Rudeltiere entnommen, gerät das Sozialgefüge aus den Fugen, so die
Studienautoren – besonders, wenn es sich um ein erfahrenes Tier handelt. Der Abschuss eines Elterntieres kann dazu führen, dass Wölfe ihr Jagdverhalten ändern und wegen der fehlenden Erfahrung
auf leichter zu erbeutende Tiere wie ungeschützte Schafe ausweichen müssen.
Vorkehrungen wie Elektrozäune oder Hütehunde könnten dagegen effektiv Abhilfe schaffen:
„Einmal mehr zeigt sich, dass am Herdenschutz kein Weg vorbei führt“, so Pichler. In Österreich gibt es bislang erst ein einziges Herdenschutz-Modellprojekt in Osttirol. Derzeit werden auf
unserem Staatsgebiet etwa fünf bis sieben Wölfe vermutet. Zur Rudelbildung ist es bei uns bisher noch nicht gekommen.
Die Zahlen der US-Langzeitstudie stammen aus den Jahren 1987 bis 2012 und beinhalten
Angaben zu getöteten Wölfen sowie zu Verlusten bei Nutztierherden, die auf Wölfe zurückzuführen sind. Demnach verdoppelte sich die Verlustrate unter Haustieren wie Schafen in Relation zur Anzahl
der getöteten Wölfe bis zu einem bestimmten Niveau. Erst wenn die Wölfe um 25 Prozent dezimiert wurden, was in vielen Ländern Europas aufgrund des hohen Schutzstatus nicht mit der Gesetzgebung
konform ist stellt sich ein Schutzeffekt auf das Nutzvieh ein.
In unserem Nachbarland Slowenien mit einem geschätzten Bestand an 50 Wölfen, hat man
ähnliche Erfahrungen wie in den USA gemacht. Statt auf mehr Abschüsse zu drängen, setzt man jetzt auf den besseren Schutz jener Weiden, auf denen besonders viele Schäden entstanden sind.
Der Wolf steht EU-weit unter strengem Artenschutz. Als vorsichtige und intelligente Tiere
meiden sie in der Regel die Nähe des Menschen. Die größte Bedrohung für Wölfe, die keine hohen Ansprüche an ihren Lebensraum stellen, ist oft die fehlende Akzeptanz. Das führt immer wieder zu
illegalen Tötungen aber auch dazu, dass in einigen Ländern Europas Wölfe zum Abschuss freigegeben werden. (wwf)
Mindeststandards beim Schutz von Weidetierbeständen vor Wolfsübergriffen
Nutztierrisse werden sich nie ganz vermeiden lassen. Die Einhaltung von zumutbaren Mindeststandards beim Schutz von Weidetierbeständen vor Wolfsübergriffen ist daher die Voraussetzung
dafür, dass im Falle eines Übergriffs (Wolf bestätigt / Wolf nicht auszuschließen) eine Beihilfe durch das Land Brandenburg gewährt wird. Die AG „Herdenschutz“ im Rahmen des Wolfs-Managementplans (WMP) hat sich auf folgende Mindeststandards als Voraussetzung für eine Beihilfe verständigt. Darüber
hinaus spricht die AG „Herdenschutz“ z. T.weiter gehende Empfehlungen bei der Prävention von Weidetieren vor
Wolfsübergriffen aus, deren Einhaltung jedoch nicht Voraussetzung für Schadensausgleich ist. Grundsätzlich hat die Zäunung der guten fachlichen Praxis gemäß der zuletzt 2016 aktualisierten
Broschüre „Sichere Weidezäune“ des landwirtschaftlichen Informationsdienstes (aid) entsprechen.
I. Schafe und Ziegen (Lamas, Alpakas):
Bei allen Einzäunungen für Weidetiere ist darauf zu achten, dass die Sicherung auch den Bereich von möglichen Toren einschließt. Beim Aufstellen der Zäune muss genügend Abstand zu
Böschungen, angrenzenden höheren Ebenen (Heu-, Silageballen o. ä.) eingehalten werden, um ein Überspringen durch
den Wolf zu verhindern.
a) Mobile Zaunanlagen
Mindeststandard Elektronetzzäune oder mindestens 4-litzige Elektrozäune (Bodenabstand der Litzen 20 - 40 - 65 - 90 cm) von jeweils mindestens 90 cm Höhe und einer Mindestspannung
von 2.500 Volt (auf extrem trockenen Standorten und bei hohem, nassen Aufwuchs 2.000 Volt). Grundsätzlich sind die Schutzzäune auch wasserseitig zu stellen. Sind die Nutztiere jedoch zusätzlich
durch Herdenschutzhunde geschützt, muss bei der Deichpflege oder bei der Beweidung am Ufer großer Seen die Wasserseite nicht ausgekoppelt werden.
Zusätzliche Empfehlung Elektronetzzäune oder 5-litzige Elektrozäune (Litzenabstand 20 cm / 40 cm/ 60 cm / 80 cm/ 110 cm) von 106 - 110 cm Höhe und einer
Spannung von 4.000 Volt.
Einsatz von Herdenschutzhunden (mindestens 2 geprüfte erwachsene Herdenschutzhunde je Nutztierherde, abhängig von der Größe und Übersichtlichkeit der Weidefläche)
b) Festzaunanlagen
Mindeststandard 140 cm hohe Drahtgeflechtzäune mit
Untergrabungsschutz. Als Untergrabungsschutz ist entweder ein mindestens 100 cm breiter Teil des
Drahtgeflechtzauns (Gesamthöhe also mindestens 2,40 m) außen vor dem Zaun flach auszulegen und mit Erdankern
am Boden zu fixieren oder der Zaun mindestens 50 cm tief einzugraben (Gesamthöhe also
mindestens 1,90 m). Alternativ kann bei bestehenden Zäunen ein mindestens 100 cmbreiter Drahtgeflechtstreifen außen vor dem Zaun flach ausgelegt, mit Bindedraht mit dem bestehenden Zaun fest
verbunden und mit Erdankern am Boden fixiert werden. Sofern dies nicht möglich ist bzw. beim Nachrüsten bestehender Festzaunanlagen kann der Untergrabungsschutz auch durch das Anbringen von zwei
stromführenden Drahtlitzen (Bodenabstand 20 und 40 cm, Mindestspannung 2.500 V) mittels Abstandsisolatoren außen am Zaun erfolgen. Der wolfsbedingte Mehraufwand gegenüber den in der zuletzt April 2016 aktualisierten Broschüre „Sichere
Weidezäune“ des landwirtschaftlichen Informationsdienstes, Heft 1132/2016, (aid) aufgeführten Zäunungsvarianten ist förderfähig.
II. Gehegewild
Mindeststandard
180 cm hohe Drahtgeflechtzäune mit Untergrabungsschutz. Als Untergrabungsschutz ist entweder ein
mindestens 100 cm breiter Teil des Drahtgeflechtzauns (Gesamthöhe also mindestens 2,80 m) außen vor dem Zaun flach auszulegen und mit Erdankern am Boden zu fixieren oder der Zaun
mindestens 50 cm tief einzugraben (Gesamthöhe also mindestens 2,40 m). Alternativ kann bei bestehenden Zäunen ein mindestens 100 cmbreiter Drahtgeflechtstreifen außen vor dem Zaun flach ausgelegt, mit Bindedraht mit dem bestehenden Zaun fest verbunden und mit Erdankern am Boden
fixiert werden.Sofern dies nicht möglich ist bzw. beim Nachrüsten bestehender Festzaunanlagen kann der Untergrabungsschutz auch durch das Anbringen von zwei stromführenden Drahtlitzen
(Bodenabstand 20 und 40 cm, Mindestspannung 2.500 Volt) mittels Abstandssolatoren außen
am Zaun erfolgen.
Der wolfsbedingte Mehraufwand gegenüber den Zäunungsstandards der aid-Broschüre „Sichere Weidezäune“ für Gehregwild ist förderfähig.
III. Rinder
Mindeststandard
Rinder (Kälber) sind durch den Schutz der Herde einem ungleich geringeren Risiko von Wolfsübergriffen ausgesetzt als Schafe und Ziegen bzw. Gatterwild. Spezielle Herdenschutzmaßnahmen müssen
daher in der Regel nicht ergriffen werden. Für die Gewährung einer uneingeschränkten Beihilfezahlung im Schadensfall reicht es aus, wenn die Einzäunung abhängig von der Haltungsform (Mutterkühe,
Bullen etc.) und des Abstands der Weide zu Gefahrenquellen (z. B. stark frequentierte Verkehrswege wie Autobahnen,
Bundesstraßen, Bahnlinien, Flugplätze o. a.) dem jeweils in der aid-Broschüre „Sichere Weidezäune“, Heft 1132/2016,
empfohlenen Zäunungsstandard entspricht. Gem. dieser Broschüre ist bei einem Abstand der Weide von
500 m oder weniger zu Gefahrenquellen ein Festzaun mit drei stromführenden Stahldrähten (bei Milchkühen ist ein
Festzaun mit nur zwei stromführenden Stahldrähten ausreichend, bei Mutterkühen mit Nachzucht ist bei besonders hohem Risiko ein Festzaun mit vier stromführenden Stahldrähten
erforderlich),
500 – 1.000 m zu Gefahrenquellen ein Festzaun mit drei stromführenden Stahldrähten (bei
Milchkühen ist ein Festzaun mit nur einem stromführender Stahldraht oder ein Elektrozaun mit einem stromführenden Kunststoffdraht ausreichend),
mehr als 1.000 m zu Gefahrenquellen:
aa) Bullen: Festzaun mit drei stromführenden Stahldrähten
bb) weibl. Jungrinder: Festzaun mit zwei stromführenden Stahldrähten oder
Elektrozaun mit zwei stromführenden Kunststoffdrähten
cc) Mutterkühe mit Nachzucht: Festzaun mit zwei stromführenden Stahldrähten
dd) Milchkühe: Elektrozaun mit einem stromführenden Kunststoffdraht
einzuhalten. Weicht die Einzäunung von den empfohlenen Zäunungsstandards ab, wird eine Beihilfezahlung im Schadensfall nur bei Rissen innerhalb der Weide gewährt. Als
Ausnahme hiervon wird auch für Kälber bei einem Riss außerhalb der Weide ein Schadensausgleich gewährt, vorausgesetzt die tägliche Überprüfung nach § 4 Abs. 1 Nr. 2 TierSchNutztV wurde eingehalten.
Zusätzliche Empfehlung
Keine.
Sollte das Landesamt für Umwelt (LfU) im Einzelfall eine von der gegenwärtigen Praxis abweichende Weidesicherung empfehlen, wird der wolfsbedingte Mehraufwand nach Maßgabe der jeweils geltenden
Förderrichtlinie gefördert. Bei Bedarf veröffentlich das LfUSchwerpunktgebiete des Rissgeschehens auf seinen Internetseiten zum Wolf. In
diesen Schwerpunktgebieten wird Mutterkuhhaltern die Einrichtung wolfssicherer Abkalbeweiden empfohlen. Der hierfür erforderliche Mehraufwand gegenüber herkömmlichen Abkalbeweiden ist bis zu
einem Betrag von 60 €/Mutterkuh förderfähig. Verzichtet der Tierhalter auf eine
vom LfU empfohlene und angemessene förderfähige Weidesicherung, wird eine Beihilfezahlung bei künftigen Schäden nicht mehr
gewährt.
IV. Pferde
Mindeststandard Bisher gab es erst einen Fall, bei dem ein Fohlen möglicherweise von Wölfen gerissen wurde. Für die Gewährung einer
Beihilfezahlung im Schadensfall gelten die Ausführungen zu Rindern daher entsprechend.
Zusätzliche Empfehlung Keine.
Sollte das LfU zukünftig im Einzelfall eine von der gegenwärtigen Zäunungspraxis abweichende Weidesicherung empfehlen, ist dieser
wolfsbedingte Mehraufwand förderfähig. Sofern es zukünftig auch bei Pferden nicht nur im Einzelfall zu Wolfsübergriffen kommen sollte, wird das LfU die Schwerpunktgebiete des Rissgeschehens auf seinen Internetseiten zum Wolf veröffentlichen. Pferdehaltern innerhalb dieser Schwerpunktgebiete ist
die Einrichtung wolfssicherer Fohlungsweiden zu empfehlen. Der hierfür erforderliche Mehraufwand ist (bis zu einem Betrag von 60 €/Zuchtstute)
förderfähig.
V. Anforderungen an das Weidezaun-Material
Das verwendete stromführende Leitermaterial soll folgende Mindestanforderungen erfüllen:
Leitungswiderstand < 0,25 Ohm/m.
Alle
Leiterverbindungen müssen mit hochleitfähigem Materials ausgeführt werden.
Zur Stromversorgung ist ein Weidezaungerät mit folgenden technischen Mindestanforderungen einzusetzen:
Es
müssen je Weidezaungerät mindestens 3 geeignete Erdungsstäbe gesetzt werden, um eine ausreichende Erdung sicher zu stellen.
Maximale Spannung (Leerlaufspannung): 9.000 – 12.000 V
Spannung bei einer Zaunlast von 500 Ohm/m (Tierberührungsspannung): > 5.000 V
Entladeenergie (Schlagstärke): > 3,0 J
theoretische Zaunlänge (einfach) bei starkem Bewuchs: 3 km
Bei 12 V – Akkugeräten müssen geeignete Akkus zum Einsatz kommen.
Das "Wolfsnetz" mit extra Wolfsschutzklammer!
Auch bei trockenen oder mit Schnee bedeckten Böden wird die nötige Zaunspannung gewährleistet.
Von Naturschutzverbänden und Behörden empfohlen.
Auszug aus dem Bericht: 11. Konfliktpotential Nutztierhaltung Wölfe unterscheiden nicht zwischen
herrenlosen „erlaubten“ und in Menschenhand lebenden „unerlaubten“ Beutetieren. Sie töten Tiere, die sie leicht überwältigen können. Kleine Nutztiere wie Schafe und Ziegen sind - verglichen mit
wilden Huftieren - eine sehr einfache Beute, sofern sie nicht geschützt sind. In vielen europäischen Ländern, in denen Wölfe vorkommen, sind Übergriffe auf Nutztiere die Hauptkonfliktquelle.
Dieser Konflikt ist so alt wie die Viehhaltung selbst; ebenso alt sind viele Schutzmaßnahmen. Der Abschuss eines Wolfes ist jeweils nur eine kurzfristige Lösung. Langfristig hilft es nur, die
Herden zu schützen. Entsprechend gehört Herdenschutz überall dort zur guten fachlichen Praxis der Nutztierhaltung, wo Wolf oder Bär bis heute überlebt haben. In diesen Gebieten werden die Herden
wie eh und je von Hirten und Herdenschutzhunden bewacht und während der Dunkelheit in Nachtpferchen gehalten. Anders ist es in Gebieten, in denen Wölfe völlig ausgerottet waren. Hier konnte auf
Herdenschutz weitgehend verzichtet werden - eine erhebliche Arbeitserleichterung für die Halter. Mit der Rückkehr der Wölfe in ihre ehemaligen Verbreitungsgebiete sind Konflikte programmiert. Die
Art und Weise der Nutztierhaltung muss an die neuen alten Nachbarn angepasst werden, was für die Betroffenen zum Teil mit einem erheblichen Mehraufwand an Arbeit verbunden ist. Das Ausmaß der
Schäden an Nutztieren ist weder von der Größe des Wolfsbestandes noch von der Anzahl der Nutztiere in einem Gebiet abhängig. Entscheidend ist, wie gut oder schlecht vor allem kleine Nutztiere
geschützt sind (Kaczensky 1996). Diese Analyse wird durch die Erfahrungen in Sachsen, dem Bundesland mit der längsten Wolfsanwesenheit in Deutschland, bestätigt. Während in den Gebieten mit der
längsten Wolfsanwesenheit, Schäden nur noch selten vorkommen, gibt es die meisten Übergriffe von Wölfen auf Nutztiere i.d.R. dort, wo Wölfe sich in neuen Territorien etablieren und sich die
Schaf- und Ziegenhalter/innen noch nicht auf ihre Anwesenheit eingestellt haben. Meist gehen die Schäden in diesen Gebieten nach ein, zwei Jahren zurück, während sie an der neuen
Ausbreitungslinie ansteigen. Schafe und Ziegen werden europaweit deutlich häufiger von Wölfen getötet als größere Nutztiere (Kaczensky 1996, 1999). Da bei vielen Rassen das Fluchtverhalten durch
die Domestikation verringert wurde, kommt es bei Übergriffen auf Schaf- und Ziegenherden häufig zu Mehrfachtötungen. Rinder und Pferde sind dagegen von Natur aus recht wehrhaft und haben oft noch
ein ausgeprägtes Herdenverhalten. Die Verluste an Rindern und Pferden durch Wölfe sind in Europa deutlich geringer als an kleinen Nutztieren (Kaczensky 1996, 1999). Sie kommen vor allem dort vor,
wo wilde Huftiere und Schafe selten sind. Meist töten Wölfe dann Jungtiere oder einzeln gehaltene Rinder oder Pferde.
Was wird tatsächlich verheimlicht? Man liest in kaum einem Bericht - dass sich Wölfe zu 99 % von meist alten, kranken oder jungen unerfahrenen Wild
ernähren,
- dass es in Sachsen und Brandenburg Schäfer gibt, die seit Jahren mitten im Wolfsgebiet ohne Risse leben,
weil sie mit Elektrozaun und Herdenschutzhunden schützen, Herdenschutz also erfolgreich möglich ist,
- dass sie durch diesen Schutz auch weniger Verluste durch Diebstahl, Hunde oder Füchse haben,
- dass es in Sachsen trotz steigender Wolfszahlen weniger Risse gibt, bzw. die Risszahlen pro Wolfsrudel sinken,
- dass es meist vermehrt Wolfsrisse gibt, wo Wölfe neu zu wandern, weil nicht richtig geschützt wurde,
- dass Wölfe erheblich zur Gesunderhaltung des Wildes beitragen und die Artenvielfalt in Wald und Flur fördern,
- dass in ganz Europa (ohne Russland, da keine offiziellen Zahlen bekannt) ca. 12 000 Wölfe sogar teils an und bis in Städte leben, ohne dass es Übergriffe auf Menschen gab,
- dass das Entnehmen einzelner Wölfe völlig kontraproduktiv ist, da wenn die Rudelstruktur verändert wurde, besonders wenn Elterntiere, die Jagdlehrer fehlen es erst Recht zu Nutztierrissen
kommen kann,
- dass Jungwölfe kaum von den Eltern zu unterscheiden sind
und dass Wölfe nachgewiesen kranke oder verletzte Mitglieder ihres Rudels mit ernähren und sehr soziale Tiere sind.
So wäre es wirklich angebracht eine Aufklärung zu Wölfen zu betreiben, die auf Fakten und nicht subjektiven Wahrnehmungen oder Unterstellungen beruht und seriös sensationslüsterne Überschriften
und Bilder meidet!